Pressedienst dbb hamburg
Laut Presse- und Informationsamt der Bundesregierung haben sich die Regierungschefs von Bund und Ländern in ihrer Konferenz am 14.10.2016 unter anderen so ganz nebenbei darauf verständigt, beim Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Bezugsdauergrenze aufzuheben sowie die dazu erforderliche Finanzierung zu regeln. Zu den finanziellen Belastungen der Länder besteht immer noch Beratungsbedarf mit dem Bund.