Organisation Personalvertretungen
Personal- und Betriebsräte
Ihre starke Interessenvertretung vor Ort
Während die Gewerkschaften die Belange ihrer Mitglieder in beruflicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht gegenüber den öffentlichen Arbeitgebern und Dienstherrn vertreten, haben die Personal- und Betriebsräte andere Aufgaben. Für sie gelten das Hamburgische Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) bzw. das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG). Darin sind alle Tätigkeitsfelder, die sich grundsätzlich auf die Behörde, das Amt, den Landesbetrieb, die Anstalt öffentlichen Rechts oder das öffentliche Unternehmen beziehen, in denen der Personal- bzw. der Betriebsrat gebildet wurde, geregelt.
Frei und unabhängig. So entsteht vertrauen.
Dabei handelt es sich z.B. um Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- oder Stellungnahmerechte in bestimmten Fällen. Jeder kann sich an den Personal- bzw. Betriebsrat wenden, in vielen Fällen können die gewählten Mitglieder auch helfen, zumindest Wogen glätten oder aus ihrer Erfahrung heraus gute Tipps geben.
Die Personal- und Betriebsräte sind somit ausdrücklich keine Organe der Gewerkschaften, in keiner Weise an deren eventuelle Weisungen gebunden und in ihren Entscheidungen völlig frei und unabhängig. Das ist aus gutem Grund so, denn nur so können Vertrauensverhältnisse entstehen. Die komba gewerkschaft hamburg achtet diese gewollte Trennung.
Die Personal- und Betriebsräte sind somit ausdrücklich keine Organe der Gewerkschaften, in keiner Weise an deren eventuelle Weisungen gebunden und in ihren Entscheidungen völlig frei und unabhängig. Das ist aus gutem Grund so, denn nur so können Vertrauensverhältnisse entstehen. Die komba gewerkschaft hamburg achtet diese gewollte Trennung.
Trotzdem arbeiten beide Interessenvertretungen zum Wohle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des hamburgischen öffentlichen Dienstes und des privatisierten Dienstleistungssektors harmonisch zusammen. Denn, eine starke Personalvertretung ist nur möglich,
- wenn die Gewerkschaften die Personal- und Betriebsräte für ihre Aufgaben qualifizieren, sie fortbilden und - im Fall der Fälle - rechtlich schützen.
- wenn die Gewerkschaften z.B. Kandidatenlisten für Personal- oder Betriebsratswahlen aufstellen und Wahlvorstände schulen.
- wenn in den so genannten "§ 93-Verhandlungen" nach dem HmbPersVG die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften in enger Absprache mit den berührten Personalvertretungen mit dem Senat verhandeln.
- wenn die Gewerkschaften vom Wissen der Personal- und Betriebsräte vor Ort profitieren können, so dass sichergestellt wird, dass keine "Mondlösungen" entstehen.
Die komba gewerkschaft hamburg und ihre Spitzenorganisation, der dbb hamburg beamtenbund und tarifunion, bieten deshalb verschiedene Foren und Plattformen, z.B. Personalrätekonferenzen, Arbeitskreise zu konkreten Themen oder Informationsveranstaltungen. Dadurch erhalten Personal- und Betriebsräte die Möglichkeit, sich zu informieren, auszutauschen und ihre Erfahrungen rückzukoppeln, ohne die nötige Vertraulichkeit zu verletzen.
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komba gewerkschaft hamburg
Ferdinandstraße 47
D-20095 Hamburg - 0 40 37 86 39 0