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Was passiert mit dem Resturlaub? Übertragung – Abgeltung – Verfall?

22. Februar 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Sie – auf eigenen Wunsch oder aus dienstlichen Gründen – noch Resturlaubstage aus 2015? Was tun?

Ganz einfach – dann wird der Resturlaub auf das nächste Jahr übertragen. Das führt jedoch häufig zu der Frage, was zu beachten ist, um nicht den Verfall des Urlaubs zu riskieren. Wir haben dazu die wichtigsten Punkte zusammengetragen – hier gelangen Sie zu unserer Info im PDF Format.

Foto: (c) Bernd Kasper, pixelio

In Gedenken

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Pressemitteilung

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